MITBELEGUNG
Im Rahmen des Doktoratsstudiums absolvieren Studierende in der Regel ihre zu erbringenden Studienleistungen an der „Stammuniversität“, an welcher sie für das Doktoratsstudium eingeschrieben sind. Über eine Mitbelegung besteht für ordentliche Studierende einer österreichischen Universität die Möglichkeit, einzelne Lehrveranstaltungen an einer anderen Universität als der Stammuniversität zu besuchen und diese für ihr ordentliches Studium an der Stammuniversität anerkennen zu lassen.
Es gibt studienrechtlich ein Universitätsgesetz gegen “Prüfungstourismus”. Ein Kurs darf nur dann an einer anderen österreichischen Hochschule belegt werden, wenn dieser entweder gemeinsam mit der eigenen Universität angeboten wird oder an der eigenen Universität nicht angeboten wird. Dieses UG greift nicht bei nicht-österreichischen Hochschulen.
Um eine Lehrveranstaltung an einer anderen Universität belegen und anrechnen lassen zu können, müssen Studierende sowohl die Mitbelegung der Lehrveranstaltung an der Universität beantragen, an welcher die externe Lehrveranstaltung absolviert werden soll als auch einen Antrag auf Anerkennung dieser Lehrveranstaltung an ihrer eigenen Stammuniversität stellen. Die Voraussetzungen und Formalitäten, sowohl für die Anerkennung extern absolvierter Leistungen, als auch für die Beantragung der Mitbelegung sind an den verschiedenen Universitäten unterschiedlich.
Unter Anmeldung und Anrechnung der Mitbelegung finden sich Links für die Formulare und Informationen zur Mitbelegung und Anerkennung von Kursen an den jeweiligen Universitäten.
Unter Aktuelle Kurse an den Unis finden sich Anleitungen zur Einsicht in die angebotenen Lehrveranstaltungen direkt an den jeweiligen Universitäten sowie eine Übersicht der aktuell angebotenen Lehrveranstaltungen (diese können sich in der Zwischenzeit verändert haben).
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